An- und Ummeldung
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Neuanmeldung: Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug anmelden lassen
Halterwechsel: Sie möchten ein zugelassenes Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk anmelden lassen
Halterwechsel nach Abmeldung: Sie möchten ein stillgelegtes Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk anmelden lassen
Halterwechsel mit Standortverlegung: Sie möchten ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk anmelden lassen
Halterwechsel mit Standortverlegung nach Abmeldung: Sie möchten ein stillgelegtes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk anmelden lassen
Wiederzulassung nach Abmeldung (gleicher Halter): Sie möchten ihr Fahrzeug wieder anmelden lassen
Import: Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Sie sind nach Deutschland gezogen oder haben sich ein Fahrzeug im Ausland gekauft, und möchten das anmelden lassen.
Export: Sie möchten ein Fahrzeug, daß auf eigener Achse ins Ausland gebracht werden soll, zulassen. Für das Fahrzeug werden so genannte Exportpapiere ausgestellt.
Diese berechtigen den Fahrzeugführer innerhalb des Versicherungszeitraums - respektive Zulassungszeitraums - das Fahrzeug ins Ausland zu bringen. Im allgemeinen beträgt dieser Zeitraum 15 Tage,
es ist aber auch möglich längere Fristen zu beantragen. Die Frist beginnt immer mit dem Datum der Exportzulassung.
Oldtimerzulasung: Sie möchten ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, aus z.B. steuerlichen Gründen mit einem
historischen Kennzeichen versehen. Dafür benötigen sie ein H- Gutachten nach § 21 c StVZO, in dem dokumentiert ist,
dass Ihr Fahrzeug ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist, und weitestgehend dem Originalzustand entspricht.
Ein angenehmer Nebeneffekt ist, dass sie keine Feinstaubplakette (Umweltplakette) benötigen um auch in Umweltzonen zu fahren.
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Generelle Hinweise zu Ihren Unterlagen
Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung können in Berlin Kopien sein, im Umland benötigt man immer die Originale!
Haben sie im Umland nur einen Pass zur Anmeldung, dann benötigen sie immer eine Meldebestätigung,
die nicht älter als 4 Wochen ist!
Im Umland immer mit Lastschrifteinzugsverfahren (Kontoverbindung)
Selbstverständlich organisieren wir auch Feinstaubplakette und Wunschkennzeichen.
Bei minderjährigen die PA bzw. Pässe der Erziehungsberechtigten und Unterschriften auf dem Anmeldeformular
(wenn nur ein Erziehungsberechtigter amtl./gerichtlicher Beschluß darüber).
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