Kurzzeitkennzeichen (5 Tage)

Kurzzeitkennzeichen: Sie benötigen für eine Überführungsfahrt eines abgemeldeten Fahrzeugs eine Kurzzeitzulassung. Damit ist das Fahrzeug 5 Tage - ab dem Tag der Beantragung - versichert und zugelassen für den Straßenverkehr.




Generelle Hinweise zu Ihren Unterlagen

Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung können in Berlin Kopien sein, im Umland benötigt man immer die Originale!

Haben sie im Umland nur einen Pass zur Anmeldung, dann benötigen sie immer eine Meldebestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist!

Im Umland immer mit Lastschrifteinzugsverfahren (Kontoverbindung)

Selbstverständlich organisieren wir auch Feinstaubplakette und Wunschkennzeichen.

Bei minderjährigen die PA bzw. Pässe der Erziehungsberechtigten und Unterschriften auf dem Anmeldeformular (wenn nur ein Erziehungsberechtigter amtl./gerichtlicher Beschluß darüber).




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